NoVA-Übergangsregelung: Fristverlängerung bis 1. Mai

NoVA

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird seit 1. Juli 2021 anders berechnet als früher – wer ein neues Fahrzeug kauft, muss seither etwas tiefer in die Tasche greifen als vorher. Mit einer Ausnahme: Wenn der Kaufvertrag schon vor dem 1. Juli 2021 abgeschlossen, das Fahrzeug aber noch nicht geliefert wurde, gilt die die sogenannte NoVA-Übergangsregelung. Es muss also nur die frühere Abgabe bezahlt werden.

Diese Frist endete ursprünglich am 30.11.2021. Da viele Fahrzeuge wegen Covid-bedingter Lieferschwierigkeiten in der Halbleiterindustrie allerdings noch immer nicht den Weg zum neuen Eigentümer gefunden haben, wurde die Übergangsregelung bis 1. Mai 2022 verlängert. Denn die Liefertermine haben sich in vielen Fällen um mehrere Monate verzögert.

Neue Kaufverträge sind von der NoVA-Übergangsregelung nicht betroffen

Da die Übergangsregelung nur für Kaufverträge gilt, die vor dem 1.7.2021 abgeschlossen wurden, ist bei einem Kauf nach diesem Stichtag die neu berechnete NoVA fällig.

Sollten Sie für die nächsten Jahre ein neues Fahrzeug eingeplant haben, könnte sich die frühere Neuanschaffung aber trotzdem lohnen. Experten gehen davon aus, dass die NoVA für Autos, Klein-LKWs und Wohnmobile in Zukunft jedes Jahr angehoben wird – und für Krafträder aller Voraussicht