NoVA-Übergangsregelung: Fristverlängerung bis 1. Mai
Wegen der Lieferschwierigkeiten bei Kraftfahrzeugen wurde die Übergangsregelung für die NoVA auf 1. Mai 2022 verlängert.
Wegen der Lieferschwierigkeiten bei Kraftfahrzeugen wurde die Übergangsregelung für die NoVA auf 1. Mai 2022 verlängert.