Neuigkeiten zu Sonderbetreuungszeit und Kündigungsfristen für Arbeiter

Neues zur Sonderbetreuungszeit und Kündigungsfristen

Sonderbetreuungszeit bis Jahresende verlängert

Die Sonderbetreuungszeit wird mit der Phase 5 um weitere drei Wochen bis zum 31.12.2021 verlängert. Falls Sie zwischen dem 1.9. und der Bekanntgabe eine Dienst- oder Pflegefreistellung in Anspruch genommen haben, können Sie sie in eine Sonderbetreuungszeit umwandeln lassen.

Anträge auf Rückerstattung inklusive Sonderzahlungen können ab dem Ende der Sonderbetreuungszeit bis spätestens Mitte Februar 2022 gestellt werden – und zwar bei der Buchhaltungsagentur des Bundes.

Hinweis: Die Vergütung ist gedeckelt, die monatliche Höchstleistungsgrundlage beträgt € 5.500,-.

Geänderte Kündigungsfristen für Arbeiter

Sie wurde schon 2018 beschlossen, aber immer wieder verschoben: Seit 01.10.2021 ist die Angleichung der Kündigungsfristen und -termine von Arbeitern an die von Angestellten in Kraft. Die bisher geltenden Fristen bei einer Auflösung des Dienstverhältnis verlängern sich somit für alle Arbeiterinnen und Arbeiter.

Die Kündigungsfristen können in manchen Branchen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer voneinander abweichen und werden in den Kollektivverträgen geregelt. Für einige Kollektivverträge gelten die alten Regelungen noch ganz oder zumindest teilweise, andere wurden schon mit konkreten, neuen Regelungen ergänzt.

Unser Praxistipp: Vereinbaren Sie in neuen – aber auch in alten – Dienstverträgen sowohl den 15. des Monats als auch den Monatsletzten als Kündigungstermin, wie es auch bei Angestelltenverhältnissen üblich ist – es sei denn, der entsprechende Kollektivvertrag sieht eine andere Regelung vor. Dadurch haben Sie im Falle des Falles 24 Kündigungstermine pro Jahr zur Auswahl.